Kredit mit Schweizer Lohnabrechnung

Kredit mit Schweizer Lohnabrechnung

Um einen Kredit in der Schweiz aufnehmen zu können, benötigen Sie ökonomische Garantien, die Ihre Zahlungsfähigkeit belegen. Daher ist es wichtig, eine Arbeitsstelle zu haben, sowohl als Angestellter als auch als Selbständiger. Das Konsumentenkreditgesetz in der Schweiz verbietet die Überschuldung von Kunden, weshalb jede Anfrage vor der Bestätigung analysiert wird und Dokumente wie die letzten drei Gehaltsabrechnungen und die Kopie eines offiziellen Dokuments erforderlich sind. In einigen Fällen ist auch ein Arbeits- und/oder Mietvertrag erforderlich.

Der Schweizer Kredit mit Lohnabrechnung gilt für Arbeitnehmer mit einem Schweizer Pass und Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis. Tatsächlich können auch Arbeitnehmer mit einer B-, C- oder G-Genehmigung (mit einer festen Beschäftigung von mindestens 6 Monaten für die B-Erlaubnis und 3 Jahren für die G-Erlaubnis) bei demselben Arbeitgeber einen privaten Kredit in der Schweiz aufnehmen.

Berechnen Sie Ihr persönliches Budget für den Kredit mit Schweizer Lohnabrechnung

Vor der Bestätigung eines Kredits führen Finanzinstitute eine persönliche Budgetkalkulation durch. Innerhalb des Budgets werden verschiedene Informationen in Bezug auf die finanzielle und persönliche Situation des Antragstellers berücksichtigt, die in der Schweizer Lohnabrechnung enthalten sind.

Faktoren, die das Budget und damit die Entscheidung über die Gewährung des Darlehens beeinflussen, sind: unterhaltsberechtigte Kinder, Beihilfen oder Familienzuschlägen, Unterhaltszahlungen. Auch Krankenversicherungskosten werden dann im Budget berücksichtigt, wenn sie in der Lohnabrechnung nicht enthalten sind.

 

Kredit mit Schweizer Lohnabrechnung

 

Vorraussetzungen für einen Kredit mit Schweizer Lohnabrechnung

Zusammenfassend sind die Voraussetzungen für die Beantragung eines Kredits folgende:

Mindestens 3 Monate bei demselben Arbeitgeber beschäftigt zu sein, d.h. die Probezeit bestanden zu haben, nach deren Ablauf der unbefristete Vertrag in der Regel in Kraft tritt.

– Ausländer mit einer B-Genehmigung müssen seit mindestens 6 Monate in der Schweiz leben und bei demselben Arbeitgeber beschäftigt sein.

– Grenzgänger mit einer G-Genehmigung, die nicht in der Schweiz wohnhaft sind, benötigen einen Arbeitsvertrag, der seit mindestens 3 Jahre bei derselben Firma gültig ist.