Voraussetzungen für die Gewährung eines persönlichen Darlehens

Voraussetzungen für die Gewährung eines persönlichen Darlehens

Wenn Sie Waren oder Dienstleistungen von einem bestimmten Wert kaufen möchten, greifen viele zunehmend auf ein persönliches Darlehen zurück. Auch in der Schweiz wird ein Privatkredit nach einer Reihe von Vorabprüfungen nur dann vergeben, wenn bestimmte Anforderungen erfüllt werden. Sehen wir uns gemeinsam die Wichtigsten an.

Ein Kredit in der Schweiz: Voraussetzungen

Um ein Darlehen in der Schweiz zu erhalten, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Die Grundvoraussetzungen sind im Wesentlichen vier:

  1. Alter
  2. Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltserlaubnis
  3. Berufliche Situation
  4. Finanzielle Situation

Das Alter

Die für einen Kredit zugelassene Altersgruppe liegt zwischen 18 und 65 Jahren. Personen im Alter von 65 bis 69 Jahren können ein persönliches Darlehen beantragen, müssen den Kredit jedoch vor Erreichen des 70. Lebensjahres tilgen.

Nationalität

Die Staatsangehörigkeit, Art der Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis oder Legitimationskarte sowie der Wohnort wirken sich unmittelbar auf die Bedingungen für die Gewährung eines privaten Darlehens in der Schweiz aus.

Alle Personen mit schweizer Staatsangehörigkeit, die in der Schweiz wohnhaft sind oder in Liechtenstein leben, erfüllen diese Bedingung. Während Personen mit Schweizer Staatsangehörigkeit und Hauptwohnsitz im Ausland denselben Vorschriften unterliegen, wie Grenzgänger mit einer G-Aufenthaltserlaubnis.

Aufenthaltserlaubnis oder Arbeitserlaubnis

Kreditanträge von Personen mit einer B-, C-, G- oder L-Aufenthaltserlaubnis müssen die folgenden Bedingungen erfüllen:

Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis B oder L müssen seit mindestens 6 Monaten im Besitz der Erlaubnis sein.

Für Personen mit einer G-Erlaubnis (Grenzgänger) variiert die Machbarkeit des Darlehens je nach Mindestdauer des Arbeitsvertrags mit demselben Arbeitgeber in der Schweiz. Die Mindestdauer ist ebenfalls unterschiedlich je nach Kanton (Genf oder andere Kantone) und Wohnsitzland (Österreich, Frankreich, Deutschland oder Italien).

Voraussetzungen für die Gewährung eines persönlichen Darlehens

Die berufliche Situation

Sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitbeschäftigte können einen persönlichen Kredit erhalten. Als darin enthaltene mögliche Beschäftigungen sind aufgeführt: Angestellter bei Firma oder Arbeitgeber, Angestellter Ihres eigenen Unternehmens, Selbständiger oder Teilzeitarbeiter.

Die finanzielle Situation

Um einen Privatkredit zu beantragen, müssen Sie einen laufenden Arbeitsvertrag und Dokumente vorlegen, aus denen ein monatliches Mindesteinkommen von 2.800 CHF gemäss Steuern hervorgeht.

Wenn Sie bereits ein Schuldner sind, müssen Sie einen Verwandten haben, der zahlungsfähig ist oder weniger als 20.000 CHF Schulden hat.

Schliesslich müssen verheiratete Personen oder Paare mit einer eingetragenen Partnerschaft ebenfalls die Dokumente des Ehepartners oder Partners zusenden, um ein persönliches Darlehen zu erhalten.